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Kostenlose Kommissionsvertrag-Vorlage

Kostenlose Kommissionsvertrag-Vorlage mit vollem Text: Eigentum, Preise, Provision und unverkaufte Ware. Kopieren, anpassen und mit WPsigner signieren.

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Vollständiger Vorlagentext

Kopieren Sie die nutzbare Vereinbarung unten, ersetzen Sie jeden [PLATZHALTER] und passen Sie sie an Ihre Situation an.

Kostenlose Kommissionsvertrag-Vorlage
KOMMISSIONSVERTRAG Dieser Kommissionsvertrag (der „Vertrag“) wird mit Wirkung zum [Wirksamkeitsdatum] (das „Wirksamkeitsdatum“) geschlossen ZWISCHEN: [Name des Kommittenten], Anschrift: [Adresse des Kommittenten] (der „Kommittent“); UND [Name des Kommissionärs], Geschäftsanschrift: [Adresse des Kommissionärs] (der „Kommissionär“). Kommittent und Kommissionär werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. 1. ÜBERGABE DER KOMMISSIONSWARE Der Kommittent übergibt dem Kommissionär die in der [Warenliste (Anlage)] beschriebenen Gegenstände (die „Ware“) zum Verkauf in Kommission. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrags und enthält für jeden Gegenstand Beschreibung, Zustand, Menge und vereinbarten Preis. Der Kommissionär bietet die Ware in [Verkaufsort] sowie über weitere vom Kommittenten schriftlich freigegebene Kanäle an. 2. EIGENTUM Die Ware bleibt bis zum Verkauf und zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Kommittenten. Der Kommissionär verkauft im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten. Er darf die Ware weder verpfänden, verleihen, vermieten, selbst nutzen noch sonst belasten und führt sie in seinem Warenbestand erkennbar als Kommissionsware getrennt vom eigenen Lager. 3. PREISE UND PREISNACHLÄSSE Jeder Gegenstand wird zum in der Anlage genannten Preis angeboten. Ein Verkauf unter [Mindestverkaufspreis] bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kommittenten. Nicht verkaufte Ware darf gemäß [Preisreduzierungsplan] reduziert werden. Sonstige Preisänderungen bedürfen der Zustimmung in Textform, z. B. per E-Mail. 4. PROVISIONSAUFTEILUNG Für jeden verkauften Gegenstand erhält der Kommittent [Anteil des Kommittenten in Prozent] und der Kommissionär behält [Provision des Kommissionärs in Prozent] des Nettoverkaufserlöses als vollständige Vergütung. Nettoverkaufserlös ist der vom Käufer gezahlte Preis abzüglich vereinnahmter Umsatzsteuer, Erstattungen und vereinbarter Kartengebühren. Weitere Abzüge sind nur zulässig, wenn sie in der Anlage aufgeführt sind. 5. ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG Der Kommissionär führt genaue Aufzeichnungen über alle Verkäufe und erteilt dem Kommittenten eine schriftliche Abrechnung. Er zahlt den Anteil des Kommittenten [Auszahlungszeitpunkt] per [Zahlungsweise] aus. Verkaufserlöse, die dem Kommittenten zustehen, verwahrt der Kommissionär bis zur Auszahlung für dessen Rechnung. Der Kommittent kann nach angemessener Vorankündigung Einsicht in die Verkaufsunterlagen nehmen. 6. KOMMISSIONSDAUER Die Ware verbleibt für [Kommissionsdauer] ab dem Wirksamkeitsdatum in Kommission (die „Kommissionsdauer“). Die Parteien können die Kommissionsdauer für die gesamte oder einen Teil der Ware schriftlich verlängern. 7. UNVERKAUFTE WARE: RÜCKGABE ODER SPENDE Nach Ablauf der Kommissionsdauer teilt der Kommissionär dem Kommittenten mit, welche Ware unverkauft ist. Der Kommittent holt diese innerhalb von [Abholfrist für unverkaufte Ware] nach Mitteilung ab. Erfolgt keine Abholung und bleibt eine letzte schriftliche Erinnerung ohne Reaktion, darf der Kommissionär wie folgt verfahren: [Verwendung nicht abgeholter Ware], soweit das anwendbare Recht dies zulässt. Der Kommittent kann unverkaufte Ware jederzeit nach angemessener Vorankündigung zurücknehmen. 8. PRÄSENTATION, WERBUNG UND SORGFALT Der Kommissionär präsentiert die Ware angemessen und professionell, behandelt sie sorgfältig und darf sie im Geschäft, online und in sozialen Medien fotografieren und bewerben. Über die übliche Handhabung hinaus darf er die Ware ohne Zustimmung des Kommittenten weder verändern, reparieren noch reinigen. 9. VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND VERSICHERUNG Solange sich die Ware im Besitz des Kommissionärs befindet, haftet dieser für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, die auf seine Fahrlässigkeit oder unzureichende Sicherung der Räume zurückgehen, und ersetzt dem Kommittenten dessen Anteil am Listenpreis. Der Kommissionär unterhält folgenden Versicherungsschutz: [Versicherungsschutz]. Normale Abnutzung durch Ausstellung und Ereignisse außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs sind ausgenommen, sofern die Versicherung sie nicht deckt. 10. ZUSICHERUNGEN DES KOMMITTENTEN Der Kommittent sichert zu, Eigentümer der Ware oder zum Verkauf berechtigt zu sein, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist, nicht gestohlen, gefälscht oder von einem Rückruf betroffen ist und dass die Beschreibungen zutreffen. Er stellt den Kommissionär von Ansprüchen aus einer Verletzung dieser Zusicherungen frei. 11. KÜNDIGUNG Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von [Kündigungsfrist] schriftlich kündigen. Nach Vertragsende zahlt der Kommissionär alle Beträge für vorher verkaufte Ware aus und stellt die unverkaufte Ware gemäß Ziffer 7 zur Abholung bereit. 12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von [Anwendbares Recht / Gerichtsstand] unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Grundsätze. Gerichtsstand ist [Anwendbares Recht / Gerichtsstand], soweit gesetzlich zulässig, sofern die Parteien nicht schriftlich vereinbaren, zunächst eine Mediation zu versuchen. 13. ALLGEMEINES (a) Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag einschließlich der Warenliste ist die gesamte Vereinbarung der Parteien zu seinem Gegenstand und ersetzt frühere Absprachen hierzu. (b) Änderungen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. (c) Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. (d) Selbstständigkeit. Der Kommissionär ist ein selbstständiges Unternehmen und weder Gesellschafter, Arbeitnehmer noch Joint-Venture-Partner des Kommittenten. (e) Ausfertigungen und elektronische Signaturen. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen, auch mittels elektronischer Signatur, unterzeichnet werden; jede Ausfertigung gilt als Original. ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diesen Kommissionsvertrag zum Wirksamkeitsdatum unterzeichnet. KOMMITTENT Name: [Name des Kommittenten] Unterschrift: _______________________________ Datum: ____________________________________ KOMMISSIONÄR Name: [Name des Kommissionärs] Unterschrift: _______________________________ Name des Unterzeichnenden: _______________________ Funktion: ___________________________________ Datum: ____________________________________

Dies ist eine Startvorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie sie vor der Unterzeichnung von einem qualifizierten Anwalt für Ihre Rechtsordnung und Ihren Anwendungsfall prüfen.

Eine Kommissionsvertrag-Vorlage regelt, wie ein Eigentümer Ware an einen Laden, eine Galerie oder einen Händler übergibt, der sie gegen Provision verkauft. Ob Second-Hand-Mode, Kunstwerke, Möbel oder gebrauchte Maschinen: Ein schriftlicher Kommissionsvertrag klärt Eigentum, Preise und Auszahlung, bevor das erste Stück ins Regal kommt.

Hinweis: Informationsmaterial, keine Rechtsberatung. Handels-, Steuer- und Verbraucherrecht unterscheiden sich je nach Land. Passen Sie die Vorlage an und lassen Sie sie bei hochwertiger Ware von einem Anwalt prüfen.

Was ist ein Kommissionsvertrag?

Ein Vertrag zwischen dem Kommittenten (Eigentümer der Ware) und dem Kommissionär (dem Geschäft, das ausstellt und verkauft). Anders als beim Kauf erwirbt der Kommissionär die Ware nicht im Voraus: Er verkauft sie im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten und behält einen Anteil als Provision. Wenn Sie Ware direkt verkaufen möchten, nutzen Sie unsere Kaufvertragsvorlage.

Wesentliche Klauseln

  1. Warenliste — Beschreibung, Zustand, Menge und Preis jedes Gegenstands.
  2. Eigentum bis zum Verkauf — Die Ware bleibt beim Kommittenten.
  3. Preise und Preisnachlässe — Mindestpreis und Reduzierungsplan für Ladenhüter.
  4. Provisionsaufteilung — Anteile beider Parteien und Definition des Nettoerlöses.
  5. Abrechnung und Auszahlung — Wann und wie der Kommittent sein Geld erhält.
  6. Kommissionsdauer — Laufzeit und Verlängerung.
  7. Unverkaufte Ware — Abholfrist sowie Rückgabe, Spende oder andere Verwendung.
  8. Verlust und Versicherung — Wer das Risiko trägt, solange die Ware im Laden ist.
  9. Präsentation und Werbung — Erlaubnis für Fotos und Online-Anzeigen.

So passen Sie die Vorlage an

  1. Warenliste detailliert führen — Fotos, Seriennummern und Zustandsnotizen vermeiden Streit.
  2. Realistische Preisregeln festlegen — Etwa eine Reduzierung nach 30 und nach 60 Tagen.
  3. Nettoerlös definieren — Angeben, ob Umsatzsteuer, Kartengebühren oder Versand vorab abgezogen werden.
  4. Lokales Recht prüfen — Umsatzsteuer, Regeln für Gebrauchtwarenhandel und für zurückgelassene Sachen unterscheiden sich. Fahrzeuge und andere registrierte Güter können amtliche Formulare erfordern.
  5. Versicherung klären — Deckt die Police des Ladens auch fremdes Eigentum?

So unterschreiben Sie mit WPsigner

  1. Hochladen — Text kopieren, Platzhalter ausfüllen und den Vertrag in WPsigner hochladen.
  2. Felder hinzufügen — Signatur, Datum und Initialen für Kommittent und Kommissionär setzen.
  3. Senden — Jeder Partei einen sicheren Signaturlink per E-Mail schicken.
  4. Verfolgen — In WordPress sehen, wann geöffnet und unterschrieben wurde.
  5. Archivieren — Signiertes PDF und Audit-Trail auf der eigenen Website speichern.

Elektronische Signaturen sind nach eIDAS in der EU sowie nach ESIGN und UETA in den USA in der Regel wirksam, wenn Zustimmung, Unterzeichnungswille und ein Audit-Trail vorliegen. Ausnahmen gelten für Dokumente mit Formvorschriften wie notarieller Beurkundung, Zeugen oder amtlichen Formularen. Wer regelmäßig Ware annimmt, kann diesen Kommissionsvertrag für jeden neuen Kommittenten wiederverwenden.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kommissionsvertrag?

Beim Kommissionsvertrag übergibt der Eigentümer (Kommittent) Ware an einen Händler, eine Galerie oder einen Second-Hand-Laden (Kommissionär), der sie im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten verkauft. Der Kommittent bleibt bis zum Verkauf Eigentümer, der Kommissionär erhält eine Provision. Typisch ist das für Kleidung, Kunst, Möbel, Antiquitäten und gebrauchte Geräte.

Welche Provision ist beim Kommissionsverkauf üblich?

Das hängt von Branche und Warenwert ab. Viele Second-Hand-Läden arbeiten mit Aufteilungen zwischen 40/60 und 60/40, Galerien und Händler hochwertiger Ware vereinbaren oft andere Sätze. Wichtig ist, den Anteil schriftlich festzuhalten und zu definieren, was als Nettoverkaufserlös gilt.

Wem gehört die Ware vor dem Verkauf?

Nach dieser Vorlage dem Kommittenten, bis der Käufer bezahlt hat. Führen Sie trotzdem eine klare Warenliste und kennzeichnen Sie Kommissionsware getrennt, damit sie bei Zugriffen von Gläubigern des Kommissionärs eindeutig zugeordnet werden kann. Steuerliche Fragen, etwa zur Umsatzsteuer, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Was passiert mit unverkaufter Ware?

Der Vertrag legt Kommissionsdauer, Preisreduzierungen und eine Abholfrist fest. Holt der Kommittent die Ware nach Mitteilung und Erinnerung nicht ab, darf der Kommissionär sie wie vereinbart zurücksenden, spenden oder anderweitig verwenden, soweit das örtliche Recht dies erlaubt.

Wie unterschreibe ich den Kommissionsvertrag mit WPsigner?

Kopieren Sie den Volltext, füllen Sie die Platzhalter aus und fügen Sie die Warenliste bei. Laden Sie das Dokument in WPsigner hoch, setzen Sie Signatur- und Datumsfelder für Kommittent und Kommissionär und senden Sie einen sicheren Link per E-Mail. Sie verfolgen Öffnung und Unterzeichnung, und das signierte PDF mit Audit-Trail bleibt auf Ihrer WordPress-Website gespeichert.

Bereit, diesen Vertrag zur Unterschrift zu senden?

Laden Sie ihn in WPsigner hoch, platzieren Sie Signaturfelder und senden Sie einen sicheren Link per E-Mail — alles aus Ihrem WordPress-Dashboard.

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